
Invasive Pflanzen sind gebietsfremde Arten, die sich außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets etablieren und ausbreiten. Dabei zeigen sie negative Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Ökosysteme. Sie können einheimische Arten verdrängen, die Biodiversität gefährden oder ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen.
Invasive Pflanzen erfüllen folgende Kriterien:
Beachte, dass eine gebietsfremde Pflanze nicht automatisch invasiv ist! Die invasiven Pflanzen sind eine Teilmenge der gebietsfremden Gewächse und erfüllen alle oben genannten Kriterien. Sie müssen also nachweislich negative Effekte auf Ökologie, Wirtschaft und/oder Gesundheit aufweisen. So ist beispielsweise ein Bambus der Gattung Fargesia gebietsfremd, gilt aber nicht als invasiv.
Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig, in zwei verschiedene Arten von invasiven Pflanzen zu unterscheiden: 'als invasiv eingestuft' und 'verboten nach Unionsliste'.
Sobald eine Pflanze auf der EU-Unionsliste invasiver Arten aufgeführt ist, gelten für diese Pflanzen mehrere Verbote. Es ist somit ausdrücklich untersagt folgende Dinge mit den verbotenen Arten zu tun:
Grundsätzlich können Gartenbesitzer:innen von den entsprechenden Behörden (oft den unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Länder) zur Entfernung der invasiven Pflanzen aufgefordert werden.
Wer die Verbote absichtlich missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen in Form von Bußgeldern (bis zu 50.000 Euro) rechnen. Das gilt nämlich als Ordnungswidrigkeit. So schreibt es das Bundesnaturschutzgesetz vor (siehe BNatSchG, Kapitel 10, § 69, Absatz 6 und 7).
Es ist also definitiv ratsam, proaktiv die entsprechenden Pflanzen zu entfernen. So sparst Du dir Stress und trägst obendrein einen wertvollen Teil zum Artenschutz bei.
In manchen Fällen können Ausnahmegenehmigungen in Kraft treten. Diese gelten zum Beispiel, wenn Pflanzen im wissenschaftlichen Rahmen untersucht oder für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Hier gelten aber hohe Sicherheitsauflagen, um eine Verbreitung der Pflanzen auszuschließen. Für Privatpersonen werden in den meisten Fällen keine Ausnahmen gemacht. Hier ist es einfach zu schwierig, eine Ausbreitung garantiert zu verhindern.
Ja, es ist ratsam, die Pflanze zu entfernen. Es gibt in der Theorie im Naturschutzgesetz Absätze zu Übergangsregelungen. Diese sind jedoch vor allem mit Blick auf Tiere formuliert und werden deshalb in der Regel nicht auf Pflanzen angewendet.
Die Naturschutzbehörden können nicht davon ausgehen, dass Gartenfreunde die Samen und Ausläufer ihrer Pflanzen vollständig unter Kontrolle halten können. Deshalb wird in den meisten Fällen eine Entfernung angeordnet.
Es gibt ein paar Dinge, die Du tun kannst. Hier ein paar Tipps:
Grundsätzlich bist Du als Eigentümer:in dazu verpflichtet, die Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern, wenn sie auf der Unionsliste stehen. Daher ist die Entfernung solcher Pflanzen nötig, um dieser Pflicht nachzukommen.
Nein, das solltest Du lieber nicht tun. Melde stattdessen Deine Sichtung (sowohl 'invasiv' als auch 'auf Unionsliste') bei der unteren Naturschutzbehörde Deines Landes. Oft haben die zugehörigen Websites passende Meldeportale.
Deine Sichtung zu melden, statt selbst zu handeln ist sehr wichtig, da die Verwechslungsgefahr groß ist. Vielleicht sieht eine Art zunächst wie eine invasive Pflanze aus, ist aber eine heimische oder sogar geschützte Art. Würdest Du sie entfernen, kann das zu rechtlichen Problemen führen. Überlasse das Identifizieren also lieber den Profis!
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