Der Garteneibisch 'Magenta Chiffon' verzaubert den Pflanzenliebhaber mit seinem reichen, opulenten Flor und der langen Blütezeit. Seine schalenförmigen Blüten erreichen einen Durchmesser von bis zu zwölf Zentimetern und sind elegant gefüllt. Sie präsentieren sich in einem phantastischen, flammenden Magenta-Farbton, dem die Sorte ihren Namen verdankt. Von Juli bis September entfaltet der Zierstrauch immer wieder neue Blüten und setzt damit funkelnde, farbenfrohe Akzente im Garten. Sein dekoratives, frischgrünes Laub harmoniert perfekt mit der Blütenfarbe. Hibiscus syriacus 'Magenta Chiffon' besitzt dreilappige, gezähnte Blätter, die sich im Herbst leuchtend gelb färben. Er bietet viele Verwendungsmöglichkeiten in Gärten, Parks und auf dem Balkon. Da der Garteneibisch 'Magenta Chiffon' dem Gartenfreund einen geringen Pflegeaufwand abverlangt, eignet er sich hervorragend für Einsteiger.
Der Garteneibisch 'Magenta Chiffon' wächst aufrecht, buschig und kompakt. Seine Höhe liegt zwischen 150 und 200 Zentimetern, die Breite beträgt 80 bis 160 Zentimeter. Dadurch passt er auch in kleinere Gärten und eignet sich als Kübelpflanze. In großen Trögen schmückt er den Balkon, die Terrasse oder den mediterranen Topfgarten. Mit seinen großen, gefüllten Blüten ist er ein glamouröser Solitärstrauch, der Vorgärten und Rasenflächen ziert. Ein malerisches Schauspiel bildet er in Gesellschaft von Hibiscus-Sorten mit weißen oder hellrosa Blüten. Dank seines kompakten Wuchses ist Hibiscus syriacus 'Magenta Chiffon' eine attraktive Pflanze für Blütenhecken. Mit seinen leuchtenden Blüten und dem sattgrünen Laub kommt er vor weißen Mauern oder Hauswänden fabelhaft zur Geltung. Er liebt sonnige bis halbschattige Standorte. Seinen Blütenreichtum entfaltet er am besten auf nährstoffreichen, durchlässigen Böden. Der Zierstrauch hat einen hohen Wasserbedarf. Im März führt der Gärtner einen Rückschnitt durch. Der Garteneibisch 'Magenta Chiffon' benötigt in jungen Jahren einen Winterschutz in Form von Mulch. Ältere Pflanzen sind robust und winterhart.